Bei einem retinalen Venenverschluss kann das Blut nicht mehr ungehindert durch die Vene abfliessen. Die Blockade des venösen Abflusses entsteht häufig durch ein Blutgerinnsel (Thrombus), das sich in einer engen Stelle der Vene festsetzt. In anderen Fällen verursacht Arteriosklerose der retinalen Arterie den Verschluss. Dort, wo die sklerotisch verdickte Arterie die Vene oder Venenäste kreuzt, drückt sie die Vene oder Venenäste so zusammen, dass kaum oder kein Blut mehr hindurch fliessen kann.
Als direkte Folge steigt der Druck in den Augenvenen. Es können Netzhautblutungen, Flüssigkeitseinlagerungen (Ödeme), Gefässwucherungen oder sogar Netzhautablösungen entstehen. Kommt es zu Flüssigkeitsansammlungen am Punkt des schärfsten Sehens in der Netzhautmitte (Makula), spricht man von einem Makulaödem. All dies beeinträchtigt das Sehvermögen. In schweren Fällen droht sogar die Erblindung.
Der retinale Venenverschluss wird nach Ausdehnung und Grad der Mangeldurchblutung (Ischämiegrad) unterschieden. Die Ausdehnung ist meist einfach festzustellen. Hierbei werden die Verschlüsse in einen zentralen Venenverschluss, einen halbseitigen Venenverschluss und einen Venenastverschluss unterteilt. Hinsichtlich des Grads der Mangeldurchblutung werden die Verschlüsse in ‘ischämisch’ und ‘nicht ischämisch’ eingeteilt.
Zu den bekannten Risiken für retinale Venenverschlüsse zählen Bluthochdruck, Diabetes, Fettstoffwechselstörungen, Koronare Herzkrankheit, Blutbildveränderungen (Verklumpung des Bluts) sowie Augenkrankheiten (Grüner Star, Drusenpapille).